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§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
In häuslicher Pflege befindliche Pflegebedürftige haben einen Entlastungsanspruch von 125,00 € monatlich. Dieser Betrag ist außschließlich zweckgebunden einzusetzen. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Versicherten während der Pflege entstehen. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch.
Um einen Entlastungsbetrag zu erhalten, muss ein Antrag mit einem Nachweis über den Pflegegrad an die Pflegekasse gestellt werden. Sollte die Entlastungsleistung direkt an einen Pflegedienst gezahlt werden, muss eine Abtretungserklärung aufgestetzt und dem Antrag angefügt werden.
Eine zusätzliche Entlastungsleistung kann für folgende Angebote genutz werden:
Eine Betreuungsleistung kann für folgende Angebote genutzt werden:
Flach-Fengler-Str. 114
50389 Wesseling
Rheinland Pflege GmbH & Co. KG