Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege. In der hauswirtschaftlichen Betreuung werden regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des alltäglichen Lebens berücksichtigt. So gehört hierzu ein Teil der Haushaltsführung und der Alltagsgestaltung.
Hauswirtschaftliche Leistungen können als Privatleistung hinzugebucht werden oder bei Vorlage einer Pflegestufe über die Krankenkasse abgerechnet werden. In beiden Fällen besprechen wir individuell ein Angebot mit Ihnen, sodass Sie selbst entscheiden können, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Geht das Angebot an die Krankenkasse, prüft diese welche Leistungen im Rahmen der Versicherung übernommen werden können und welche Leistungen eventuell noch privat zu begleichen sind.
Wenn Sie bereits Bedarf in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität haben, besteht oft ein zusätlicher Bedarf an Hilfe in hauswirtschaftlichen Versorgungen. Ist dies gegeben, ist die hauswirtschaftliche Versorgung ein Bestandteil der Pflege. Der Hilfbedarf allein bei einer hauswirtschaftlichen Versorgung führt jedoch nicht automatisch zur Anerkennung einer erheblichen Pflegebedürftigkeit.
Hauswirtschaftliche Leistungen können sein:
- Reinigen der Wohnung
- Wäsche (waschen, trocknen, bügeln)
- Betten machen (ab- und beziehen)
- Besorgungen erledigen (Einkäufe, Medikamente)
- Zubereitung von Mahlzeiten